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1. |
Die Benützung des Flugplatzes ist ausnahmslos Mitgliedern des MFC-FALKE
gestattet. Auf Verlangen ist der
ÖAEC - Mitgliedsausweis vorzuweisen, die MFC-FALKE
Jahresmarke ist sichtbar am
Sender zu befestigen.
Weiters ist es unbedingt erforderlich, den MFC-FALKE
Aufkleber
gut sichtbar am Auto anzubringen.
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2. |
Die Ausübung des Modellflugbetriebes ist nur in der Zeit von
8:00 Uhr Früh bis 20:00 Uhr gestattet.
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3. |
Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung sind Name,
Kfz-Kennzeichen, Kanal-Nummer
gut leserlich in die
Anwesenheitsliste einzutragen und das
entsprechende Magnetplättchen ist
am Fahrzeug oder Sender deutlich
sichtbar anzubringen. Bei Verlust des
Frequenzplättchens werden € 8,00
Schadenersatz eingehoben.
Die Einhaltung der postalischen Bestimmungen für Fernsteueranlagen
ist Voraussetzung: |
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35 MHz - Band
- Kanal 260/61 bis 80/281/282
40 MHz - Band - Kanal 50 bis 53
2.4 GHz |
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| 4. |
Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet
sein und den Bestimmungen der MSO entsprechen.
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5. |
Die Startpiste ist durch Sperrlinien gekennzeichnet. Starts und
Landungen haben dementsprechend zu erfolgen.
Die
Piste darf nur zur Bergung eines Modells, unter Bedachtnahme auf sicheren
Flugbetrieb, betreten werden.
Das Überfliegen
der parkenden Autos sowie das absichtliche Abwerfen von Gegenständen aus
fliegenden
Modellen ist verboten.
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6. |
Die vorgeschriebene maximale Flughöhe von 120 m über Grund ist
ausnahmslos einzuhalten. Landeanweisungen der Flugaufsicht ist unverzüglich
Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die fristlose Kündigung.
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7. |
Freiflug ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten nur nach Absprache
mit den anwesenden Kollegen gestattet.
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8. |
Der Betrieb von Experimentalmodellen, deren Flugfähigkeit nicht
erwiesen ist, erfordert vorherige Absprache mit der Flugaufsicht.
Es dürfen nur Modelle geflogen werden, die den derzeitigen
Bestimmungen der ONF
( Oberste Nationale Flugsportkommission )
entsprechen.
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9. |
Der Betrieb von Modellen mit Staustrahltriebwerken, Raketentreibsätzen
und dgl. ist wegen Brandgefahr auf den umliegenden Feldern verboten.
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10. |
Das Auslegen von Hochstartseilen ist ebenfalls nur nach Absprache
mit den anwesenden Modellfliegern möglich.
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| 11. |
Das Befahren der umliegenden Agrargrundstücke ist ohne Ausnahme
verboten. Das Bergen eines Modells ist nur
einer
Person zu Fuß erlaubt. Schwierigkeiten mit den Anrainern sind auf
schnellstem Wege der Clubleitung zu
melden.
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| 12. |
Durch die Sportausübung verursachte Schäden sind der Clubleitung
schriftlich, mittels im Clubhaus aufliegender
Unfallsformulare unverzüglich zu melden.
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| 13. |
Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Mit den
clubeigenen Einrichtungen ist pfleglich umzugehen.
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| 14. |
Im Interesse der Sicherheit unserer Angehörigen machen Sie auch
diese mit der Flugplatzordnung vertraut. Eltern haften für ihre Kinder.
Hunde sind an der Leine zu halten.
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